Die Landesversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Kolpingwerkes Landesverband Bayern e.V..
Der Landesversammlung gehören neben den im Landesausschuss beschriebenen stimmberechtigten Mitgliedern mit Sitz und Stimme je vier weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter eines jeden Mitgliedsverbandes an. Diese müssen dem jeweilig entsendenden Diözesanvorstand angehören. Zu den Mitgliedern mit beratender Stimme gehören u.a. auch ein/-e Vertreter/-in des Kolpingwerkes Deutschland und hauptberuflich tätigen Referentinnen und Referenten des Landesverbandes.
Die Landesversammlung wählt in freier und geheimer Wahl die Landesvorsitzende bzw. den Landesvorsitzenden und die stellvertretende Landesvorsitzende bzw. den stellvertretenden Landesvorsitzenden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre und endet mit der turnusgemäßen Neuwahl.
Die Landesversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstands und des Landesausschusses entgegen, genehmigt die Jahresabschlüsse, entlastet Vorstand und Landesausschuss, genehmigt den Haushaltsplan, wählt die Kassenprüfer/-innen und berät und beschließt gestellte Anträge. Die Landesversammlung tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen.