Landesausschuss für Berufsbildung geht in die 12. Amtsperiode
Bayerisches Arbeits- und Sozialministerium beruft Landesausschuss Berufsbildung
Nach § 82 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist bei jeder Landes- bzw. Staatsregierung ein Landesausschuss für Berufsbildung zu errichten. Er setzt sich zusammen aus einer gleichen Zahl von Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der obersten Landesbehörden. In Bayern beträgt die Anzahl der Mitglieder nach dem Bayerischen Ausführungsgesetz zum BBiG (BayAGBBiG) 6 Beauftragte je Gruppe. Die Beauftragten haben in gleicher Anzahl Stellvertreter. Seitens der Arbeitnehmerbank hat Staatsministerin Emilia Müller für die ACA (Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen) Willi Breher vom Kolpingwerk als ordentliches Mitglied und als stellvertretendes Mitglied Gerhard Endres von der KAB wieder berufen.